Nun wendet sich der Versuch eines österreichischen "Datenschutzanwalts", tausende Websites wegen eingebundener Google-Schriften abzumahnen, gegen ihn selbst. Ein Anwalt hat einen Musterprozess gewonnen und sucht nun Teilnehmer an einer Sammelklage.
Ein niederösterreichischer Kollege des selbsternannten "Datenschutzanwalts" Hohenecker bietet nun allen von der damaligen Abmahnung Betroffenen die Möglichkeit, unkompliziert und kostenlose auf das Schreiben rechtswirksam zu reagieren, Schadenersatz geltend zu machen sowie die bezahlten EUR 190 zurückzufordern.
Der Anwalt hat eine erste Musterklage gegen Hohenecker in erster under zweiter Instanz gewonnen. Nun strebt er eine Sammelklage gegen Hohenecker an, an der man sich aktuell beteiligen kann. Alle Infos zur Beteiligung an der Sammelklage
Wir haben das Problem auf "betroffenen" Kunden-Websites bereits im August 2022 behoben, damit sie sich nicht weiter sorgen müssen. Weitere mögliche Einfallstore für Abmahnanwälte (etwa Einsatz von Google Analytics durch unsere , GoogleMaps, Youtube, Facebook usw.) haben wir auf unseren Kundenwebsites ebenfalls schon vor einiger Zeit durch eine DSGVO-konforme Tracking-Lösung auf Basis Matomo und Einsatz eines sehr guten CookieConsentManagement-Tools geschlossen.
Wenn Sie Hilfe bei der Festellung, ob auch ihre Website immer noch Google-Schriften nicht DSGVO-konform einsetzt, ob weitere Datenschutzrisiken bestehen und Sie eine datenschutzkonforme Lösung brauchen:
Auch die Wirtschaftskammer NÖ bietet dazu eine eigene Hilfeseite mit Tipps, falls man ein Schreiben eines der Anwäten erhalten haben sollte.